TalentOrbit Medizinische Pflegefachkräfte
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Erfahrung

TalentOrbit Medizinische Pflegefachkraft
Was wir für Arbeitgeber übernehmen

Fachkräfte finden, prüfen und bis zum Arbeitsbeginn begleiten

Unsere Leistungen

  • Rechtlichen Aufenthaltsweg für Ihre Stelle klären
  • Suche und Vorauswahl im Herkunftsland
  • Abschluss, Berufserfahrung und Unterlagen prüfen
  • Anerkennungsantrag vorbereiten und begleiten
  • Sprachkurse bis zum erforderlichen Niveau organisieren
  • Visumverfahren und Einreise koordinieren
  • Bei Fahrern Umschreibung und Qualifizierung planen
  • Ankommen in den ersten Wochen begleiten

Rechtlichen Weg klären

Am Anfang steht nicht der Kandidat, sondern die Frage, welcher Aufenthaltsweg für Ihre Stelle infrage kommt. Davon hängt alles Weitere ab.

Auswahl und Vorbereitung

Wir prüfen Qualifikation, Sprachstand und Unterlagen und legen Ihnen Profile vor. Das Gespräch führen Sie, die Entscheidung treffen Sie.

Begleitung nach dem Start

Anmeldung, Wohnungssuche, Fachsprache und die ersten Wochen im Betrieb. Wie lange und wie eng wir begleiten, legen wir vorab mit Ihnen fest.

So läuft die Zusammenarbeit

Von der ersten Prüfung bis zum Arbeitsbeginn

Visum
1. Bedarf und Weg prüfen

Wir klären, um welchen Beruf es geht, welcher Aufenthaltsweg dafür infrage kommt und welche Voraussetzungen Ihre Stelle erfüllen muss. Funktioniert ein Weg nicht, sagen wir das früh.

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2. Kandidaten auswählen

Suche im Partnerland, Prüfung von Qualifikation, Sprachstand und Unterlagen, Profile für Sie. Die Gespräche führen Sie selbst, per Video oder vor Ort.

Visum
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3. Vor der Einreise vorbereiten

Unterlagen beschaffen und übersetzen, Anerkennungsantrag stellen, Sprachkurs im Herkunftsland bis zu dem Niveau, das der gewählte Weg verlangt.

Visum
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4. In Deutschland qualifizieren und ankommen

In der Pflege Anpassungslehrgang oder Prüfungsvorbereitung, bei Fahrern Umschreibung und Berufskraftfahrerqualifikation. Dazu Anmeldung, Wohnung und die ersten Wochen im Betrieb.

Visum
Starke Partnerschaften weltweit

Woher die Pflegekräfte kommen

Die Wahl des Herkunftslandes richtet sich nach dem Beruf, nicht nach dem Angebot vor Ort. Entscheidend ist, wie die Ausbildung dort aufgebaut ist und wie das deutsche Anerkennungsverfahren mit Abschlüssen aus diesem Land in der Praxis umgeht. Für Pflegeberufe arbeiten wir mit Partnern auf den Philippinen, in Indien, Kasachstan und Kirgisistan. Das sind Aussagen über Ausbildungssysteme, nicht über einzelne Bewerber: Welchen Abschluss, welche Berufserfahrung und welchen Sprachstand eine konkrete Kandidatin mitbringt, steht in ihrem Profil.

Woher nicht rekrutiert werden darf. Nach § 38 der Beschäftigungsverordnung dürfen Anwerbung und Arbeitsvermittlung für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen aus bestimmten Staaten nur durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Maßgeblich ist die Staatenliste in der Anlage zu dieser Verordnung, nicht eine Veröffentlichung der WHO. Keines unserer Partnerländer für die Pflege steht auf dieser Liste. Wenn Sie ein Herkunftsland selbst vorschlagen, prüfen wir diesen Punkt, bevor etwas ausgeschrieben wird.

Philippinen

Philippinen

  • Regelabschluss: vierjähriges Hochschulstudium
  • Englisch als Unterrichtssprache
  • Entsendung staatlich reguliert
Kasachstan

Kasachstan

  • Ausbildung nach postsowjetischem System
  • Wachsendes Angebot an Deutschkursen vor Ort
  • Nicht auf der Staatenliste zu § 38 BeschV
Kirgisistan

Kirgisistan

  • Ausbildung nach postsowjetischem System
  • Deutschkurse vor Ort verfügbar
  • Nicht auf der Staatenliste zu § 38 BeschV
Indien

Indien

  • Breite Ausbildungsbasis in der Pflege
  • Eingespielte Verfahrenswege für indische Abschlüsse
  • Nicht auf der Staatenliste zu § 38 BeschV
FAQ
Über TalentOrbit

Wir sind ein kleines Team in Monheim am Rhein. In der Geschäftsführung ist juristische Expertise im Migrations- und Anerkennungsrecht vorhanden, weshalb wir Fragen zum Aufenthaltsweg früh einordnen können, statt sie im Verfahren zu entdecken. In den Herkunftsländern arbeiten wir mit festen Partnern zusammen. Welche Leistungen wir im Einzelnen übernehmen, halten wir vor Beginn schriftlich fest.

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News

Pflege. Auf 100 gemeldete Arbeitsstellen für examinierte Pflegefachkräfte kamen im Jahresdurchschnitt 2025 rechnerisch 57 Arbeitslose. Das ist eine Relation, keine Personenzahl, und die Bundesagentur für Arbeit weist selbst darauf hin, dass sie den Markt nicht vollständig abbildet: Neben den Arbeitslosen gibt es Beschäftigte, die wechseln wollen, und nur etwa jede zweite offene Stelle wird der Bundesagentur überhaupt gemeldet. Als Beleg dafür, dass der Engpass strukturell ist, trägt die Zahl trotzdem.

Logistik. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung schätzte den Mangel im Januar 2026 auf 120.000 plus X. Das ist eine Verbandsschätzung, keine amtliche Erhebung. Amtlich belegt ist die Altersstruktur dahinter: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Berichtsjahr 2023 39 Prozent der abhängig beschäftigten Berufskraftfahrer im Güterverkehr mindestens 55 Jahre alt, gegenüber 25 Prozent über alle Berufe hinweg.

In beiden Branchen ist der Engpass kein Konjunkturphänomen. Wie es im eigenen Betrieb aussieht, zeigt ein Blick in die Personalliste. Die Hintergründe stehen ausführlich in unseren Beiträgen zum Fachkräftemangel in der Pflege und zum LKW-Fahrermangel in Deutschland.

Häufige Fragen

Was Arbeitgeber am häufigsten fragen

01
Zwei Branchen

Derzeit vermitteln wir in Pflege und Gesundheit sowie in Logistik und Transport. Für andere Berufe prüfen wir auf Anfrage, ob ein rechtlicher Weg besteht.

02
Einzelne Schritte möglich

Manche Unternehmen haben bereits Kandidaten und brauchen nur die Begleitung durch Anerkennung und Visumverfahren. Andere übergeben den gesamten Prozess.

03
Ein Ansprechpartner

Eine Ansprechperson für das ganze Verfahren, von der Bedarfsklärung bis in die ersten Wochen im Betrieb. Auch einzelne Stellen sind möglich.

Häufige Fragen von Arbeitgebern

Für welche Berufe vermitteln Sie?
Derzeit für zwei Bereiche: Pflege und Gesundheit sowie Logistik und Transport. Für andere Berufe prüfen wir auf Anfrage, ob ein rechtlicher Weg besteht und ob wir im passenden Herkunftsland suchen können. Wenn nicht, sagen wir Ihnen das offen.
Muss der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt werden?
Das hängt vom Beruf und vom Aufenthaltsweg ab. Bei reglementierten Berufen wie der Pflege ist die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung. Sie kann vor der Einreise abgeschlossen werden oder nach § 16d AufenthG in Deutschland, etwa mit einem Anpassungslehrgang oder im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft. Für Berufskraftfahrer gibt es mit § 24a BeschV einen eigenen Weg, der ohne Anerkennungsverfahren auskommt. Dort treten an seine Stelle die Fahrerlaubnis und die Berufskraftfahrerqualifikation.
Wie lange dauert es, bis die Fachkraft anfangen kann?
Das hängt vom Beruf ab, vom Herkunftsland und von der zuständigen Behörde. Wer Ihnen ohne Kenntnis Ihrer Stelle eine feste Zahl nennt, rät. Den Zeitplan bestimmen vor allem vier Dinge: ob und wo eine Anerkennung stattfindet, das Sprachniveau zu Beginn, die Wartezeit auf einen Visumtermin im Herkunftsland und die Vollständigkeit der Unterlagen.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG setzt Fristen für einzelne Verfahrensabschnitte, etwa für die Entscheidung der Anerkennungsstelle, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und die Terminvergabe bei der Auslandsvertretung. Eine Gesamtdauer bis zum Arbeitsbeginn garantiert es nicht, denn ein Anpassungslehrgang, eine Prüfung oder ein Sprachkurs fällt nicht unter diese Fristen.
Welches Deutschniveau ist in der Pflege und bei Ärzten nötig?
Hier sind zwei Ebenen zu trennen. Aufenthaltsrechtlich verlangt § 16d AufenthG für die Einreise zu einer Anerkennungsmaßnahme in der Regel mindestens Niveau A2. A2 ist damit eine Untergrenze, und die konkrete Qualifizierungsmaßnahme kann ein höheres Niveau voraussetzen. Berufsrechtlich gilt etwas anderes: Für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in der Pflege verlangen die Länder in der Regel B2. Bei Ärztinnen und Ärzten kommen regelmäßig allgemeine Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und zusätzlich fachsprachliche Kenntnisse auf C1-Niveau hinzu, wobei anerkannte Nachweise und Befreiungen je Bundesland unterschiedlich geregelt sind.

Daraus folgt der Punkt, der in der Planung am häufigsten untergeht: Die Einreise zu einem Anerkennungsverfahren berechtigt noch nicht zur uneingeschränkten Berufsausübung. Dafür braucht es die erteilte berufsrechtliche Erlaubnis.
Und welches Deutschniveau brauchen Berufskraftfahrer?
Ein bestimmtes Sprachniveau schreibt das Gesetz dort nicht vor. Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann nach § 2 Abs. 8 BKrFQV inzwischen auch in neun weiteren Sprachen abgelegt werden, darunter Englisch, Russisch und Ukrainisch. Deutsch bleibt für die Ausbildung und für den Arbeitsalltag wichtig, von Verladern über Disposition bis zu Kontrollen, aber es ist nicht mehr für jede Prüfung Voraussetzung. Das Zielniveau legen wir zu Beginn mit Ihnen fest.
Woher dürfen Pflegekräfte nicht angeworben werden?
Nach § 38 der Beschäftigungsverordnung dürfen Anwerbung und Arbeitsvermittlung für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen aus bestimmten Staaten nur durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Maßgeblich ist die Staatenliste in der Anlage zu dieser Verordnung, nicht eine Veröffentlichung der WHO. Keines unserer Partnerländer für die Pflege steht auf dieser Liste. Verstöße sind bußgeldbewehrt, und das Verbot erfasst auch die Vermittlung in eine Ausbildung.
Was bleibt bei uns im Betrieb?
Drei Dinge können wir nicht übernehmen. Die Auswahlentscheidung, denn niemand kennt Ihr Team besser als Sie. Zeit für Kurse, Prüfungen und Behördentermine, die der Betrieb einräumen und in der Dienst- und Tourenplanung berücksichtigen muss. Und eine Ansprechperson im Betrieb für die ersten Monate.

Bei Berufskraftfahrern kommt ein vierter Punkt hinzu. Seit November 2023 gehören Fahrerlaubnis und Fahrerqualifizierungsnachweis nicht mehr zu den Nachweisen, die im Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig verlangt werden. Behördliche Kontrollen gibt es damit nicht weniger. Verschoben hat sich nur, an welcher Stelle geprüft wird: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die erforderliche Fahrerlaubnis und die Qualifikationsnachweise beim Einsatz des Fahrers gültig sind, vor der ersten Fahrt und danach fortlaufend, weil beide befristet sind.
Was kostet die Vermittlung?
Das hängt vom Beruf ab, von der Anzahl der Stellen und vom Leistungsumfang. Vor Beginn erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem steht, welche Leistungen enthalten sind und welche Kosten zusätzlich bei Ihnen anfallen, etwa Gebühren der Behörden, Sprachkurse in Deutschland, Anerkennungsmaßnahmen oder bei Fahrern die Fahrschule.