Kann ein Fahrer mit ausländischem Führerschein die deutsche Klasse C oder CE ohne Prüfung erhalten? Das hängt vom Ausstellungsstaat, von der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse und von den Bedingungen der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ab. Je nach Eintrag entfallen beide Prüfungen, nur eine oder keine.
Für Speditionen gehört diese Prüfung vor die Einsatzplanung. Auch eine prüfungsfreie Umschreibung ersetzt weder die weiteren Nachweise noch die Berufskraftfahrerqualifikation.
Das Wichtigste in Kürze
Anlage 11 gehört zu § 31 FeV und besteht aus einer Tabelle mit vier Spalten: Ausstellungsstaat, Klasse oder Klassen, theoretische Prüfung, praktische Prüfung. In den Prüfungsspalten steht „ja“ oder „nein“. „Nein“ bedeutet, dass diese Prüfung entfällt.
Drei Punkte entscheiden über das Ergebnis.
Was in der Klassenspalte steht. Steht dort „alle“, sind sämtliche Klassen erfasst. Steht dort eine Aufzählung, gilt die Erleichterung nur für die aufgezählten Klassen. Für eine Klasse, die nicht aufgeführt ist, greift § 31 Abs. 2 FeV: Die Ausbildungsvorschriften entfallen, die theoretische und die praktische Prüfung sind abzulegen.
Was in den amtlichen Anmerkungen steht. Rund zwei Dutzend Fußnoten hängen an der Tabelle, und sie sind Teil der Regelung, nicht erläuternder Zusatz. Anmerkung 1 etwa ordnet an, dass auf Grundlage der genannten Klassen nur die Klasse B erteilt wird. Sie gilt allerdings nicht allgemein, sondern nur für die Zeilen, die auf sie verweisen, derzeit Republik Korea und Taiwan sowie die Blöcke der US-Bundesstaaten und kanadischen Provinzen.
Theorie und Praxis getrennt. Es gibt Staaten, bei denen die theoretische Prüfung entfällt und die praktische bestehen bleibt.
Aufgebaut ist die Tabelle aus drei Blöcken: Staaten, australische Territorien sowie US-Bundesstaaten und kanadische Provinzen. In den beiden letzten Blöcken stehen lokale Klassenbezeichnungen, nicht die europäischen.
Die jeweils aktuelle Fassung der Anlage 11 ist maßgeblich, nicht diese Übersicht.
| Staat | Erfasste Klassen | Theorie | Praxis | Amtliche Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| Bosnien und Herzegowina | A1, A, B | entfällt | entfällt | Keine. Lkw-Klassen sind nicht erfasst, für C oder CE sind beide Prüfungen abzulegen |
| Montenegro | alle | entfällt | entfällt | Keine zusätzliche Anmerkung in Anlage 11 |
| Serbien | alle | entfällt | entfällt | Führerscheine auf Probe sind ausgenommen |
| Ukraine | A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE | entfällt | entfällt | Vor Ausstellung von C1 bis DE sind Eignung nach Anlage 5 und Sehvermögen nach Anlage 6 nachzuweisen. Die ukrainische Klasse A1 entspricht der deutschen AM. Wurden C oder D ohne B erteilt, ist für B die theoretische und praktische Prüfung abzulegen. C oder D ohne vorherige Erteilung von B ist nicht vorgesehen |
| Albanien | A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE (AM in eigener Zeile, dort Praxis erforderlich) |
entfällt | entfällt | Für Führerscheine, die vor dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft bei der albanischen Behörde einzuholen |
| Moldau | A1 bis DE | entfällt | erforderlich | Das Gegenbeispiel: Die Theorie entfällt, die praktische Prüfung bleibt |
| Namibia | A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE | entfällt | entfällt | Das Erteilungsdatum muss mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegen. Namibische C1 und C berechtigen dort auch zum Führen von Bussen, eine Umschreibung in D1 oder D ist jedoch ausgeschlossen. Namibische C1 gilt bis 16.000 kg, in Deutschland wird nur C1 bis 7.500 kg erteilt |
Bosnien und Herzegowina zeigt den Fall, der Speditionen am häufigsten trifft: Der Staat steht in der Liste, die Lkw-Klassen stehen nicht in seiner Zeile. Ein Fahrer von dort bringt also keine prüfungsfreie Klasse CE mit, auch wenn er sie zu Hause besitzt.
§ 29 FeV regelt, wie lange eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland gilt. Wer seinen ordentlichen Wohnsitz hierher verlegt und eine Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb von EU und EWR besitzt, darf damit noch sechs Monate fahren. Auf Antrag kann die Behörde um bis zu sechs weitere Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass sein Aufenthalt zwölf Monate nicht überschreitet.
Ein Umschreibungsantrag verlängert die Fahrberechtigung nicht automatisch. Wer den Antrag spät stellt, riskiert eine Lücke, in der niemand fahren darf.
Von der Berechtigung ausgenommen sind nach § 29 Abs. 3 FeV unter anderem Lernführerscheine und vorläufige Führerscheine, Fahrerlaubnisse, die erworben wurden, während der Inhaber bereits seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte, sowie Fälle, in denen die Fahrerlaubnis im Inland entzogen oder versagt wurde.
Für eine große Gruppe gilt die Sechsmonatsfrist nicht. Nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/1280 werden gültige ukrainische Führerscheine im Gebiet der Union anerkannt, solange ihre Inhaber temporären Schutz oder einen angemessenen Schutz nach nationalem Recht genießen, und zwar „bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser temporäre Schutz endet“. Eine Umschreibung ist dafür nicht erforderlich.
Der Schutzstatus ist durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912 des Rates vom 30. Juli 2026 bis zum 4. März 2028 verlängert worden. Bis dahin besteht für diese Gruppe kein Zeitdruck aus § 29 FeV.
Zwei praktische Folgen nennt Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung ausdrücklich: Eine beglaubigte Übersetzung und ein internationaler Führerschein dürfen nicht verlangt werden. Zur Feststellung der Identität darf die Behörde einen Pass, einen Aufenthaltsnachweis oder ein anderes geeignetes Dokument verlangen.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens weist das Bundesministerium für Verkehr darauf hin, dass für den Schutzstatus inzwischen der Nachweis erfüllter Wehrdienstpflichten verlangt wird, nicht jedoch von Personen, denen der temporäre Schutz bereits gewährt wurde. Zweitens, und für Speditionen entscheidend: die Berufskraftfahrerqualifikation ist davon nicht erfasst. Wer eine Fahrt durchführt, für die das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz eine Qualifikation verlangt, braucht die Grundqualifikation und den Nachweis über die Schlüsselzahl 95. Die Anerkennung des ukrainischen Führerscheins allein genügt dafür nicht.
Die Ukraine und Montenegro sind in die Staatenliste aufgenommen worden. Für Fahrerlaubnisse aus diesen Staaten entfallen seither die theoretische und die praktische Prüfung. Zuvor waren beide Prüfungen abzulegen. Unberührt bleiben die Nachweise, die die amtliche Anmerkung zur Ukraine vor der Erteilung der Klassen C1 bis DE verlangt.
Für ukrainische Fahrer greifen damit zwei Regelungen nebeneinander, und sie widersprechen sich nicht. Solange der temporäre Schutz besteht, wird der ukrainische Führerschein unmittelbar anerkannt, eine Umschreibung ist gar nicht nötig. Anlage 11 wird relevant, wenn jemand den deutschen Führerschein dennoch erwerben will, etwa weil der Arbeitgeber ihn für die Einsatzplanung über 2028 hinaus voraussetzt, oder wenn kein Schutzstatus vorliegt.
Die Erleichterung nach § 31 FeV befreit von Prüfung und Ausbildungsvorschriften, aber nur in dem Umfang, den der jeweilige Eintrag in Anlage 11 vorsieht. Steht in einer Prüfungsspalte „ja“, bleibt diese Prüfung abzulegen, und für eine Klasse, die in der Zeile nicht genannt ist, gilt die Erleichterung von vornherein nicht. Folgende Nachweise können zusätzlich erforderlich sein:
Prüfen Sie die Zeile, nicht das Land. Entscheidend ist, ob die benötigten Klassen C und CE in der Zeile des Ausstellungsstaates stehen und welche Anmerkung dort hängt.
Klären Sie es vor der Einreise. Steht eine Prüfung an, kann sich der geplante Einsatz verzögern, weil Fahrschultermine und Prüfungstermine hinzukommen.
Rechnen Sie mit der Terminlage. Sechs Monate laufen ab der Wohnsitznahme, und wie schnell ein Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde frei wird, unterscheidet sich regional.
Trennen Sie Umschreibung und Qualifikation. Anlage 11 betrifft ausschließlich die Fahrerlaubnis. Für die gewerbliche Güterbeförderung kommen die Berufskraftfahrerqualifikation und der Fahrerqualifizierungsnachweis hinzu.
Wie sich das in den drei aufenthaltsrechtlichen Wegen abbildet, steht hier: LKW-Fahrer aus dem Ausland rekrutieren. Den Hintergrund zum Fahrerbedarf finden Sie unter Fahrermangel in Deutschland.
Dann gilt für diese Klasse § 31 Abs. 2 FeV. Weg fällt die vorgeschriebene Fahrschulausbildung, abzulegen sind theoretische und praktische Prüfung. Eine automatische Herabstufung auf die Klasse B gibt es nur dort, wo die amtliche Anmerkung 1 in Bezug genommen ist.
Nach der Wohnsitznahme sechs Monate, bei einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb von EU und EWR. Auf Antrag sind bis zu sechs weitere Monate möglich, wenn der Aufenthalt zwölf Monate nicht überschreitet. Für ukrainische Führerscheine bei temporärem Schutz gilt etwas anderes, siehe die nächste Frage.
Nein. Nach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1280 werden gültige ukrainische Führerscheine anerkannt, solange ihre Inhaber temporären Schutz genießen, ohne Umschreibung und ohne die Frist des § 29 FeV. Der Schutzstatus ist durch Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912 des Rates vom 30. Juli 2026 bis zum 4. März 2028 verlängert worden. Eine beglaubigte Übersetzung und ein internationaler Führerschein dürfen nicht verlangt werden. Die Berufskraftfahrerqualifikation bleibt davon unberührt: Für qualifikationspflichtige Fahrten sind Grundqualifikation und Schlüsselzahl 95 weiterhin nachzuweisen.
Das hängt von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab, von der Vollständigkeit der Unterlagen und davon, ob Nachweise wie Eignung und Sehvermögen noch beizubringen sind. Eine bundesweit einheitliche Bearbeitungszeit gibt es nicht.
Die Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr richten sich nach der bundesweit geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, nicht nach örtlicher Festsetzung. Je nach Fall kommen weitere Gebührentatbestände und Auslagen hinzu, etwa für Anfragen bei der ausstellenden Behörde. Daneben entstehen Kosten für Eignungsbegutachtung, Untersuchung des Sehvermögens und, soweit erforderlich, für Übersetzung oder Klassifizierung.
In der Regel ja. Bei den befristeten Klassen C1 bis DE bleiben nach §§ 23 und 24 FeV die Begutachtung der Eignung nach Anlage 5 und die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 erforderlich. Ein einfacher Sehtest genügt dafür nicht. Für die Ukraine verlangt die amtliche Anmerkung diese Nachweise vor der Erteilung dieser Klassen ausdrücklich.
Nein. Umgeschrieben wird die Fahrerlaubnis, und die Berufskraftfahrerqualifikation betrifft etwas anderes, nämlich die Berechtigung zur gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung. Nachgewiesen wird sie über den Fahrerqualifizierungsnachweis.
Dann entfallen nur die Ausbildungsvorschriften. Theoretische und praktische Prüfung sind abzulegen.
Ja, sie wird durch Verordnungsänderungen fortgeschrieben. Zuletzt sind zum 18. August 2026 die Ukraine und Montenegro aufgenommen worden. Maßgeblich sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einschließlich etwaiger Übergangsregelungen. Ein Antrag friert die Rechtslage nicht ein.
Welche Klassen Ihre Kandidaten mitbringen und was daraus in Deutschland wird, klären wir im Vorfeld mit Ihnen. Sagen Sie uns, wie viele Fahrer Sie brauchen und für welche Touren.
Weiterführend: LKW-Fahrer aus dem Ausland rekrutieren · Fahrermangel in Deutschland · Westbalkanregelung für Berufskraftfahrer
Stand: Oktober 2026. Verordnungsänderungen passen die Staatenliste fortlaufend an. Maßgeblich sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einschließlich etwaiger Übergangsregelungen sowie die Auskunft der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.