Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland: Schritt für Schritt zum anerkannten Beruf

Sie möchten Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen? Dann geht es Ihnen wie über 71.000 Fachkräften allein im Jahr 2024. Das Verfahren ist machbar – wenn man weiß, worauf es ankommt.

In diesem Leitfaden erfahren Sie:

welche Behörde für Sie zuständig ist

welche Unterlagen Sie brauchen

was das Ganze kostet – und wer es bezahlt

wie lange das Anerkennungsverfahren dauert

was bei teilweiser Anerkennung passiert

warum Pflegefachkräfte besonders gute Chancen haben

Wir bei TalentOrbit begleiten jedes Jahr internationale Pflegefachkräfte durch genau diesen Prozess – von der Antragstellung bis zur Berufsurkunde. Was wir dabei sehen: Die meisten Verzögerungen entstehen nicht durch die Behörden, sondern durch vermeidbare Fehler im Vorfeld. Dieser Artikel soll Ihnen helfen, diese Fehler zu umgehen.

Was ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse?

Bei der Anerkennung wird Ihr ausländischer Berufsabschluss mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf verglichen. Die zuständige Stelle prüft: Stimmen Ausbildungsinhalte, Dauer und Kompetenzen überein? Das Ergebnis ist ein offizieller Bescheid – der sogenannte Anerkennungsbescheid, basierend auf einer Gleichwertigkeitsprüfung.

Seit 2012 haben alle Fachkräfte mit ausländischem Berufsabschluss einen gesetzlichen Anspruch auf dieses Verfahren. Das gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit, Herkunftsland oder Aufenthaltsstatus. Die rechtliche Grundlage ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), im Volksmund Anerkennungsgesetz genannt. Es deckt über 600 Berufe ab.

Warum die Unterscheidung reglementiert vs. nicht reglementiert alles ändert

Reglementierte Berufe (Pflege, Medizin, Pharmazie, Lehramt): Ohne Anerkennung dürfen Sie diesen Beruf in Deutschland schlicht nicht ausüben. Es gibt keine Grauzone. Eine Krankenschwester aus Tunesien, die ohne Anerkennungsbescheid in einem deutschen Krankenhaus als Pflegefachkraft arbeitet, handelt rechtswidrig – und ihr Arbeitgeber ebenfalls.

Nicht reglementierte Berufe (Kaufleute, IT, viele Handwerksberufe): Hier können Sie auch ohne Anerkennung arbeiten. Aber: Eine Studie des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) zeigt, dass eine Vollanerkennung die Beschäftigungswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres um 17 Prozentpunkte steigert. Nach drei Jahren sogar um 25 Prozentpunkte. Die Anerkennung schützt vor Dequalifizierung – also davor, dauerhaft unter Ihrem Qualifikationsniveau zu arbeiten.

Wer ist zuständig? Die richtige Anlaufstelle finden

Einer der häufigsten Fehler, den wir in der Praxis sehen: Anträge gehen an die falsche Behörde. Das kostet Wochen. Deshalb hier die Übersicht:

Ihr Beruf Zuständige Stelle Beispiel
Pflege, Medizin, Physiotherapie Landesgesundheitsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten wollen LAGeSo Berlin, LfP Bayern, RP Stuttgart, HLfGP Hessen
Kaufmännische/technische Ausbildung IHK FOSA – bundesweit zentral Industriekauffrau, Mechatroniker, Fachinformatiker
Handwerk Handwerkskammern (HWK) Bäcker, KFZ-Mechatroniker, Friseurmeister
Akademischer Abschluss (nicht reglementiert) ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Informatiker, Betriebswirtin, Biologe
Landesrechtliche Berufe Landesbehörden Lehrerin, Erzieher, Ingenieur (Titelschutz)

 

Praxistipp: Der Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de zeigt Ihnen in wenigen Klicks, welche Stelle für Ihren Beruf und Ihr Bundesland zuständig ist. Nutzen Sie dieses Tool, bevor Sie irgendwelche Unterlagen zusammenstellen.

Wer noch im Ausland lebt, kann sich kostenlos von der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Die ZSBA begleitet den gesamten Prozess bis zur Einreise – per E-Mail unter re*********@************ur.de oder telefonisch über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“.

Das Anerkennungsverfahren Schritt für Schritt

Der Ablauf ist im Kern immer gleich, egal ob Krankenschwester aus Indien oder Elektriker aus Serbien. Die Details variieren je nach Beruf und Bundesland.

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen

Das klingt banal, ist aber in der Praxis der häufigste Stolperstein. Was Sie brauchen:

Beglaubigte Kopien Ihres Ausbildungszeugnisses und Ihrer Berufsurkunde. Eine detaillierte Fächer- und Stundenübersicht Ihrer Ausbildung – je genauer, desto besser. Nachweise über Berufserfahrung mit Arbeitgeberbescheinigungen. Ein ärztliches Gesundheitszeugnis. Polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsland und, falls Sie schon in Deutschland leben, auch von hier. Beglaubigte Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente durch vereidigte Übersetzer.

Aus unserer Erfahrung: Der mit Abstand häufigste Grund für Verzögerungen sind fehlende oder falsch beglaubigte Stundenübersichten. Manche Universitäten im Ausland stellen diese nicht standardmäßig aus – Sie müssen aktiv danach fragen. Bei Fachkräften aus der Ukraine kann die Beschaffung von Dokumenten schwierig sein, wenn Archive zerstört wurden. In solchen Fällen ist eine individuelle Absprache mit der Behörde möglich.

Schritt 2: Antrag stellen

Den Antrag richten Sie an die für Ihren Beruf und Ihr Bundesland zuständige Stelle. Manche Bundesländer bieten bereits Online-Antragstellung an – etwa Hessen über das HLfGP. In den meisten Fällen läuft es noch per Post oder E-Mail.

Schritt 3: Gleichwertigkeitsprüfung

Die Behörde vergleicht Ihre Ausbildung systematisch mit der deutschen Referenzqualifikation. Bei vollständigen Unterlagen dauert das in der Regel drei bis vier Monate. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren erheblich – oft um Monate.

Schritt 4: Bescheid erhalten

Sie bekommen einen von drei möglichen Ergebnissen:

Volle Anerkennung: Ihr Abschluss ist gleichwertig. Sie dürfen sofort in Ihrem Beruf arbeiten. 2024 war das bei 43 Prozent aller Verfahren der Fall.

Auflage (Ausgleichsmaßnahme): Es gibt Unterschiede, die ausgeglichen werden müssen – etwa durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang. Das betraf 2024 rund 45 Prozent der Verfahren. In der Pflege ist das der Regelfall.

Teilweise Anerkennung: Bei 10 Prozent der Verfahren. Die Gleichwertigkeit wird nur für Teile festgestellt. In nicht reglementierten Berufen können Sie damit arbeiten und die volle Anerkennung später nachholen.

Die Ablehnungsquote lag 2024 bei gerade einmal einem Prozent. Das heißt: Fast jeder, der einen Antrag stellt, erhält zumindest eine teilweise Anerkennung.

Sonderfall Pflege: Warum das Anerkennungsverfahren hier anders läuft

Die Pflege ist das Epizentrum der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland. 22.425 Anträge allein im Jahr 2024 – mehr als für jeden anderen Beruf. Drei Viertel aller Anerkennungsanträge in Deutschland kommen aus dem Gesundheitswesen.

Der Grund ist einfach: Deutschland braucht Pflegefachkräfte dringender als fast alles andere. Und der Pflegeberuf ist reglementiert – ohne anerkannten Abschluss darf niemand eigenständig als Pflegefachperson arbeiten.

Was wir in unserer täglichen Arbeit sehen: Viele internationale Pflegekräfte kommen mit einer hervorragenden Ausbildung nach Deutschland – oft sogar auf Hochschulniveau. Sie scheitern trotzdem nicht an mangelndem Wissen, sondern an der Sprache und an der Unkenntnis des deutschen Pflegesystems. Die Fachkompetenz ist da. Was fehlt, ist die Brücke.

Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang: Die richtige Wahl treffen

Nach dem Feststellungsbescheid haben Pflegefachkräfte ein Wahlrecht zwischen zwei Wegen zur vollen Anerkennung. Beide führen zum gleichen Ziel – aber der Weg ist grundverschieden.

Kenntnisprüfung Anpassungslehrgang
Dauer 3–6 Monate Vorbereitung, dann Prüfungstermin 6–11 Monate, je nach Defizitbescheid
Format Mündliche + praktische Prüfung (Pflegesituation) Theorie (ca. 200 UE) + begleitete Praxiseinsätze
Abschluss Bestehen oder Nichtbestehen; einmal wiederholbar Abschlussgespräch nach jedem Einsatzbereich
Planbarkeit Fester Zeitrahmen, gut kalkulierbar Variable Dauer, einzelfallabhängig
Ideal für Erfahrene Fachkräfte mit gutem Deutsch und Praxiserfahrung in DE Neu Eingereiste, die das deutsche System erst kennenlernen

 

Ehrliche Einschätzung: Wer schon ein bis zwei Jahre als Pflegehelferin in Deutschland gearbeitet hat und solide B2-Kenntnisse mitbringt, fährt mit der Kenntnisprüfung besser. Wer frisch eingereist ist und das deutsche Pflegesystem noch nicht von innen kennt, sollte den Anpassungslehrgang wählen – er bietet mehr Sicherheit und begleitetes Lernen.

Praxisbeispiel: Eine Pflegefachkraft aus den Philippinen, die wir 2024 begleitet haben, hatte sieben Jahre Berufserfahrung in einem Krankenhaus in Manila und sprach flüssig Deutsch auf B2-Niveau. Sie entschied sich für die Kenntnisprüfung, bestand nach vier Monaten Vorbereitung beim ersten Versuch und arbeitet heute als vollwertig anerkannte Pflegefachfrau in einer Klinik in Bayern. Der gesamte Prozess von Antragstellung bis Berufsurkunde dauerte neun Monate.

Wichtige Änderung seit 2025: Nur noch Pflegeberufegesetz

Seit dem 1. Januar 2025 laufen alle Anerkennungsverfahren in der Pflege ausschließlich nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Die früheren Regelungen nach dem Krankenpflegegesetz und dem Altenpflegegesetz sind ausgelaufen. Was das konkret bedeutet: Die Bewertung erfolgt jetzt kompetenzbasiert statt über reine Stundenvergleiche. Das ist ein Fortschritt, weil es der Realität moderner Pflegeausbildungen besser gerecht wird – macht aber den Prozess für die Behörden anspruchsvoller.

Kann ich in der Pflege ohne Abschluss anerkannt werden?

Nein. Eine Berufsanerkennung als Pflegefachperson ohne formalen Ausbildungsnachweis ist nicht möglich. Der Pflegeberuf ist reglementiert, weil der Schutz der Patienten Vorrang hat. Wer praktische Erfahrung mitbringt, aber keinen Abschluss, kann je nach Bundesland als Pflegehilfskraft arbeiten – in einigen Bundesländern ist die Pflegehilfe nicht an einen Erlaubnisvorbehalt gebunden.

Sie sind Pflegefachkraft aus dem Ausland und möchten Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen? TalentOrbit begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Berufsurkunde. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

Was kostet die Anerkennung ausländischer Abschlüsse?

Die Kosten variieren je nach Beruf und Bundesland. Eine Anerkennung in der Pflege – inklusive Sprachkurse und Vorbereitungslehrgang – kann insgesamt zwischen 4.000 und 10.000 Euro kosten. Das klingt viel. Aber: Ein Großteil davon ist förderfähig.

Position Kosten
Antragsgebühren (Gleichwertigkeitsprüfung) 100 – 600 €
Beglaubigte Übersetzungen 150 – 500 €
Vorbereitungskurs Kenntnisprüfung 1.000 – 3.000 €
Kenntnisprüfungsgebühr 1.000 – 1.500 €
Berufsurkunde 110 – 165 €
Sprachkurse (bis B2) 1.500 – 4.000 €

 

Wer zahlt? Förderung und finanzielle Hilfe

Seit Januar 2025 gelten neue Bedingungen für den Anerkennungszuschuss. Wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und ein geringes Einkommen nachweist, kann Gebühren, Übersetzungskosten, Qualifizierungsmaßnahmen und sogar Fahrt- und Unterbringungskosten fördern lassen. Daneben gibt es den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur, der Vorbereitungskurse zu 100 Prozent finanzieren kann, und das Qualifizierungschancengesetz, über das Arbeitgeber eine Erstattung erhalten, wenn sie ihre Mitarbeiter zur Prüfung anmelden.

Typischer Fehler: Den Anerkennungszuschuss erst nach Antragstellung beantragen. Das geht nicht. Der Förderantrag muss vor dem Anerkennungsantrag gestellt werden – eine rückwirkende Kostenübernahme ist ausgeschlossen.

Anerkennung nach Bundesland: Worauf Sie achten müssen

Obwohl das Anerkennungsgesetz bundesweit gilt, weicht die praktische Umsetzung von Bundesland zu Bundesland ab. Wer international rekrutiert, sollte die Unterschiede kennen – denn sie beeinflussen Verfahrensdauer, Kosten und Ablauf spürbar.

Land Stelle (Pflege) Besonderheiten
Berlin LAGeSo 6-monatige Anpassungslehrgänge am Berliner Bildungscampus; hohe Antragszahlen
Bayern LfP Dreistufige Anpassungslehrgänge; Sonderregelungen Langzeitpflege bis Ende 2025
Baden-Württemberg RP Stuttgart Kompetenzbasierte Bewertung seit 01/2025; neues Konzept in Entwicklung
NRW BR Münster Seit 07/2021 zentrale Zuständigkeit für alle Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Niedersachsen LS Lüneburg +17,6 % Anträge in 2024; Stärkste Herkunft: Ukraine, Türkei
Hessen HLfGP Online-Antragstellung möglich; PQZ Hessen unterstützt bereits vor Einreise
Hamburg ZAA / Diakonie Eigenes Hamburger Förderprogramm; ZAA als spezialisierte Beratungsstelle

 

Für Arbeitgeber: So unterstützen Sie Ihre internationalen Fachkräfte

Wenn Sie als Klinik, Pflegeheim oder ambulanter Dienst Fachkräfte aus dem Ausland einstellen, ist die Anerkennung nicht nur Sache des Bewerbers. Im Gegenteil: Arbeitgeber, die den Prozess aktiv begleiten, gewinnen ihre Fachkräfte schneller, binden sie langfristiger und vermeiden teure Verzögerungen.

Konkret heißt das: Unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen. Organisieren Sie Sprachkurse auf B2-Niveau. Melden Sie Ihre Mitarbeiter zu Vorbereitungskursen an. Stellen Sie Praxisanleiter für den Anpassungslehrgang bereit. Und vor allem: Nutzen Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren stellt der Arbeitgeber den Antrag bei der zentralen Ausländerbehörde. Pflegefachkräfte selbst können diesen Antrag nicht stellen. Der Vorteil: Der gesamte Prozess – von der Anerkennung bis zum Visum – wird zentral koordiniert und deutlich beschleunigt.

Praxisbeispiel: Ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen, mit dem wir zusammenarbeiten, hat 2024 vier Pflegefachkräfte aus Georgien über das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingestellt. Vom ersten Kontakt bis zum Arbeitsbeginn mit vorläufiger Berufserlaubnis vergingen acht Monate. Zwei der vier Fachkräfte haben inzwischen die Kenntnisprüfung bestanden und arbeiten als voll anerkannte Pflegefachpersonen. Die anderen zwei befinden sich im Vorbereitungskurs.

Sie suchen internationale Pflegefachkräfte für Ihre Einrichtung? TalentOrbit International übernimmt den gesamten Rekrutierungsprozess – von der Kandidatenauswahl in den Herkunftsländern bis zur nachhaltigen Integration. Jetzt unverbindlich beraten lassen.

Anerkennung für andere Berufe: Techniker, Kaufleute, Akademiker

Auch wenn die Pflege das häufigste Anerkennungsverfahren darstellt, betrifft die Berufsanerkennung in Deutschland längst nicht nur Gesundheitsberufe. Rund 25 Prozent aller Verfahren entfallen auf technische und kaufmännische Ausbildungsberufe.

Berufsanerkennung für technische Berufe

Elektroniker, Mechatroniker, Kfz-Mechatroniker, Anlagenmechaniker – für diese und rund 350 weitere IHK-Ausbildungsberufe ist die IHK FOSA in Nürnberg bundesweit zuständig. Das Anerkennungsverfahren dauert hier typischerweise drei bis vier Monate. Der Vorteil: Da die meisten technischen Berufe nicht reglementiert sind, können Sie bereits während des Verfahrens arbeiten.

Handwerksberufe wie Bäcker, Friseur oder Kfz-Mechatroniker werden von den Handwerkskammern geprüft. Hier ist der Meistertitel in einigen Fällen Voraussetzung für die Selbstständigkeit – das macht die Anerkennung besonders relevant für Gründer.

Akademische Abschlüsse anerkennen lassen

Für Hochschulabschlüsse ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn zuständig. Die ZAB-Bewertung stellt Ihren ausländischen Abschluss in das deutsche Bildungssystem ein und vergleicht ihn mit einem deutschen Referenzabschluss. Die Gebühr beträgt 208 Euro, die Bearbeitungszeit liegt bei vier bis zwölf Wochen.

Wichtig: Die ZAB-Bewertung ist keine Berufsanerkennung im engeren Sinne. Sie ist eine Einschätzung, die Arbeitgebern hilft, Ihren Abschluss einzuordnen. Für reglementierte akademische Berufe wie Ärztin, Apotheker oder Ingenieur (in Bundesländern mit Titelschutz) brauchen Sie zusätzlich eine berufsrechtliche Anerkennung durch die jeweilige Landesbehörde.

Gleichwertigkeitsprüfung: Was genau wird verglichen?

Unabhängig vom Beruf läuft die Gleichwertigkeitsprüfung nach dem gleichen Prinzip: Ihre Ausbildungsinhalte, -dauer und erworbenen Kompetenzen werden mit dem deutschen Referenzberuf verglichen. Berufserfahrung kann dabei wesentliche Unterschiede ausgleichen – ein erfahrener Elektriker mit 15 Jahren Praxis hat bessere Chancen auf volle Anerkennung als ein Berufsanfänger, selbst wenn die formale Ausbildung kürzer war.

Das Anerkennungsverfahren berücksichtigt bewusst nicht nur Zeugnisse, sondern auch informell und non-formal erworbene Kompetenzen. Eine Qualifikationsanalyse – also eine praktische Arbeitsprobe – ist möglich, wenn Dokumente fehlen oder unvollständig sind.

Teilweise Anerkennung: Kein Grund zur Panik

Viele Antragsteller erschrecken, wenn sie einen Bescheid mit Auflagen erhalten. Zu Unrecht. Eine teilweise Anerkennung oder ein Bescheid mit Ausgleichsmaßnahmen ist kein Scheitern – es ist der völlig normale Weg zur vollen Anerkennung.

In der Pflege erhalten über 80 Prozent aller Antragsteller zunächst einen Bescheid mit Auflagen. Das liegt nicht daran, dass die Ausbildung schlecht wäre, sondern daran, dass die deutschen Anforderungen sehr spezifisch sind – insbesondere im Bereich Pflegeprozessplanung, rechtliche Rahmenbedingungen und Qualitätsmanagement.

Typische Missverständnisse: „Mein Antrag wurde abgelehnt“ – das hören wir oft, wenn jemand einen Bescheid mit Auflagen erhalten hat. Tatsächlich wurde nichts abgelehnt. Der Bescheid sagt: Ihre Qualifikation ist zu 60, 70 oder 80 Prozent gleichwertig, und für den Rest müssen Sie eine klar definierte Maßnahme absolvieren. Die Ablehnungsquote liegt bei einem Prozent – nicht bei 45.

Für nicht reglementierte Berufe können Sie mit einer teilweisen Anerkennung sofort arbeiten – der Bescheid dokumentiert, welche Qualifikationen anerkannt sind. Das ist für viele Arbeitgeber bereits ausreichend.

Zeitplan: So lange dauert der gesamte Prozess

Die häufigste Frage, die wir hören: Wie lange dauert das alles? Hier ein realistischer Zeitplan für eine Pflegefachkraft, die sich im Ausland befindet:

Monate 1–2: Unterlagen sammeln, beglaubigen, übersetzen lassen. Bei Dokumenten aus Ländern mit schwieriger Urkundenbeschaffung (Ukraine, Syrien, Afghanistan) kann das länger dauern.

Monat 3: Antragstellung bei der zuständigen Landesbehörde.

Monate 4–6: Gleichwertigkeitsprüfung durch die Behörde. Bei vollständigen Unterlagen und beschleunigtem Fachkräfteverfahren teils schneller.

Monate 7–12: Ausgleichsmaßnahme (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang), parallel zu Sprachkursen und ggf. Erste Beschäftigung als Pflegehelferin.

Monat 12–15: Volle Anerkennung und Berufsurkunde als Pflegefachperson.

Insgesamt: 9 bis 15 Monate vom ersten Schritt bis zur vollen Berufsausübung. Mit professioneller Begleitung eher am unteren Ende. Ohne eher am oberen – oder deutlich darüber, wenn Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Häufige Fragen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?

Bei vollständigen Unterlagen drei bis vier Monate. Mit beschleunigtem Fachkräfteverfahren oft schneller. Unvollständige Anträge verzögern alles.

Kann ich während der Anerkennung arbeiten?

In reglementierten Berufen wie der Pflege: nur mit vorläufiger Berufserlaubnis, meist als Pflegehelferin. Diese ist zeitlich befristet.

Brauche ich B2-Deutsch für den Antrag?

Für den Antrag selbst: nein. Für die Berufsurkunde in reglementierten Berufen: ja, B2 ist Pflicht. Einige Bundesländer verlangen zusätzlich eine Fachsprachenprüfung.

Was passiert, wenn ich die Kenntnisprüfung nicht bestehe?

Jeder Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden. Bestandene Teile zählen weiterhin. Danach ist der Anpassungslehrgang als Alternative möglich.

Gilt meine Anerkennung in ganz Deutschland?

Ja. Eine erteilte Anerkennung als Pflegefachperson ist bundesweit gültig.

Was kostet die Anerkennung?

Zwischen 100 und 600 Euro Gebühren. Mit Sprachkursen und Prüfungsvorbereitung insgesamt 4.000 bis 10.000 Euro – größtenteils förderfähig.

Was ist der Unterschied zwischen ZAB und IHK FOSA?

Die ZAB bewertet akademische Hochschulabschlüsse. IHK FOSA prüft die Gleichwertigkeit von rund 350 IHK-Ausbildungsberufen. Für Pflegeberufe sind beide nicht zuständig – hier entscheiden die Landesgesundheitsbehörden.

Aktuelle Entwicklungen und neue Gesetze

Das Anerkennungssystem ist in Bewegung. Die wichtigsten Neuerungen:

Rekordzahlen 2024: 55.300 Neuanträge bei Bundesberufen, 66.900 beschiedene Verfahren. Anträge aus der Ukraine stiegen um 143 Prozent auf 3.500. Die stärksten Herkunftsländer: Türkei, Indien, Tunesien. Indische Anträge mit Schwerpunkt Pflege wuchsen um 50 Prozent.

Digitaler Antragsservice: Das BIBB baut gemeinsam mit dem Portal anerkennung-in-deutschland.de einen digitalen Antragsservice auf, der den gesamten Prozess online ermöglichen soll. Eine BIBB-Studie untersucht zudem, ob maschinelle Übersetzungen den Prozess beschleunigen und Kosten senken können.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz (reformiert 2023/2024): Erleichtert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte erheblich. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren macht den Weg von der Rekrutierung bis zum Arbeitsvisum deutlich schneller und planbarer.

Wie TalentOrbit Sie unterstützt

Wir machen das hier nicht nur theoretisch. TalentOrbit International begleitet Pflegefachkräfte und Arbeitgeber durch den gesamten Anerkennungsprozess – täglich, praktisch, von der ersten Beratung bis zur Berufsurkunde.

Für Bewerber: Wir koordinieren die Antragstellung, helfen bei der Zusammenstellung der Unterlagen, vermitteln Sprachkurse und Vorbereitungslehrgänge und bleiben dran, bis die Anerkennung steht. Für Arbeitgeber: Wir übernehmen die Rekrutierung von der Kandidatenauswahl über die Visa-Organisation bis zur Integration vor Ort.

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