Kroatische Pflegefachkraft bei der Einarbeitung mit einer erfahrenen Kollegin in einer deutschen Klinik

Wenn Kliniken und Pflegeeinrichtungen ihre Personalgewinnung über Deutschland hinaus ausweiten, rückt Kroatien regelmäßig in den Blick. Das Land gehört seit 2013 zur Europäischen Union, seine Pflegeausbildung folgt den europäischen Mindestanforderungen, und Bewerberinnen und Bewerber mit kroatischer Staatsangehörigkeit unterliegen der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit entfallen einige Verfahrensschritte, die bei Bewerbungen aus Drittstaaten anfallen.

Automatisch einfach wird der Einstellungsprozess dadurch nicht. Ob ein Abschluss ohne Einzelprüfung anerkannt wird, hängt vom Ausbildungsjahrgang, der genauen Abschlussbezeichnung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Dieser Beitrag ordnet ein, wie in Kroatien ausgebildet wird, wo die Unterschiede zur deutschen Pflege liegen und worauf Arbeitgeber bei Anerkennung und Einarbeitung achten sollten.

Warum interessieren sich deutsche Arbeitgeber für Pflegefachkräfte aus Kroatien?

The Personalbedarf in der deutschen Pflege ist seit Jahren strukturell und betrifft Akutkliniken, Rehaeinrichtungen und die Langzeitpflege gleichermaßen. Viele Häuser prüfen deshalb parallel mehrere Herkunftsmärkte, statt sich auf eine Region festzulegen.

Kroatien bringt dabei einige praktische Vorteile mit. Als EU-Mitgliedstaat gilt für kroatische Staatsangehörige Freizügigkeit: Sie benötigen weder Visum noch Aufenthaltstitel, um in Deutschland zu arbeiten. Die Pflegeausbildung ist auf die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie ausgerichtet, sodass Inhalte und Umfang in einem definierten Rahmen liegen. Hinzu kommt die geografische Nähe, die Heimreisen erleichtert und damit erfahrungsgemäß die Bindung ans Team unterstützt.

Ein Punkt wird in der Praxis häufig vermischt: Kroatien ist im deutschsprachigen Raum auch als Herkunftsland für Betreuungskräfte in Privathaushalten präsent. Diese sogenannte 24-Stunden-Betreuung hat mit dem hier beschriebenen Berufsbild nichts zu tun. Gemeint sind ausschließlich klinisch ausgebildete Pflegefachpersonen mit staatlich geregelter Qualifikation und Berufszulassung.

Realistisch bleibt außerdem: Kroatien hat selbst einen ausgeprägten Pflegepersonalmangel, und die Abwanderung in andere EU-Staaten wird dort seit dem Beitritt politisch diskutiert. Das Bewerberfeld ist entsprechend begrenzt, der Wettbewerb um es hoch.

Wie ist die Pflegeausbildung in Kroatien aufgebaut?

Kroatien kennt zwei getrennte Wege in den Pflegeberuf: einen berufsbildenden Weg an der weiterführenden Schule und einen hochschulischen Weg. Beide führen zu Abschlüssen, die europarechtlich als Ausbildung zur Krankenschwester und zum Krankenpfleger für allgemeine Pflege gelten.

Schulische und berufliche Ausbildungswege

Der häufigste Weg verläuft über die medizinische Fachschule. Seit dem Schuljahr 2010/2011 dauert dieser Bildungsgang fünf Jahre statt zuvor vier und schließt mit der Bezeichnung medicinska sestra opće njege / medicinski tehničar opće njege ab, also Krankenschwester bzw. Krankenpfleger für allgemeine Pflege. Der Abschluss wird als svjedodžba (Zeugnis) ausgestellt.

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler nach der achtjährigen Grundschule, üblicherweise mit etwa 15 Jahren. Ausgewählt wird über die Noten in Fächern wie Kroatisch, Mathematik, Biologie und Chemie; zusätzlich ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung erforderlich. Der Unterricht verbindet allgemeinbildende Fächer mit pflegefachlicher Theorie und einem hohen Anteil an Übungen und klinischen Praktika, die überwiegend in den letzten drei Jahren liegen.

Für Arbeitgeber ist die Verlängerung auf fünf Jahre der zentrale Orientierungspunkt: Sie wurde eingeführt, um die Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG zu erfüllen. Ältere vierjährige Abschlüsse folgen anderen Regeln.

Hochschulische Pflegeausbildung und Bachelorabschlüsse

Parallel dazu bieten kroatische Hochschulen ein grundständiges Pflegestudium an. Es dauert in der Regel drei Jahre und umfasst 180 ECTS-Punkte. Absolventinnen und Absolventen führen den Titel prvostupnica (baccalaurea) sestrinstva beziehungsweise prvostupnik (baccalaureus) sestrinstva, vergleichbar mit einem Bachelor in der Pflege. Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossener weiterführender Bildungsgang samt staatlicher Abschlussprüfung (državna matura).

Darauf aufbauend existiert ein zweijähriges Masterstudium mit 120 ECTS, das zum Titel magistra sestrinstva führt und häufig auf Leitung, Pflegepädagogik oder spezialisierte Versorgungsbereiche ausgerichtet ist.

Wichtig für die Einordnung: Ein höherer akademischer Grad bedeutet nicht zwingend mehr klinische Praxiserfahrung, weil viele Studierende erst nach der Fachschulausbildung berufsbegleitend studieren. Umgekehrt kann eine Bewerberin mit fünfjähriger Fachschulausbildung über sehr solide Stationserfahrung verfügen.

Klinische Praxiserfahrung und berufliche Zulassung

Praktische Ausbildungsanteile finden überwiegend in Krankenhäusern, Gesundheitszentren und Pflegeeinrichtungen statt, typischerweise in Innerer Medizin, Chirurgie, Pädiatrie, Gynäkologie, Psychiatrie sowie in der ambulanten und häuslichen Pflege.

Für die Berufsausübung ist die Eintragung in das Register der kroatischen Pflegekammer (Hrvatska komora medicinskih sestara, HKMS) und eine Zulassung zur selbstständigen Berufsausübung (odobrenje za samostalan rad) erforderlich. Eine zusätzliche Berufsprüfung (stručni ispit) ist nach Angaben der Kammer nicht notwendig, wenn die fünfjährige Fachschule absolviert oder ein Pflegestudium nach dem 1. Juli 2013 begonnen wurde. Für ältere Jahrgänge gelten abweichende Vorgaben.

Arbeitgeber sollten deshalb früh nach folgenden Nachweisen fragen: Abschlusszeugnis mit exakter Bezeichnung, Nachweis über Ausbildungsdauer und -inhalte, aktueller Registerauszug der HKMS und die gültige Zulassung zur selbstständigen Berufsausübung.

Kroatische und deutsche Pflegeausbildung im Vergleich

Beide Systeme führen zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegequalifikation, unterscheiden sich aber im Aufbau deutlich. In Deutschland beginnt die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz erst nach dem Schulabschluss und dauert drei Jahre mit 2.100 Stunden theoretischem und praktischem Unterricht sowie 2.500 Stunden praktischer Ausbildung. In Kroatien ist der Pflegeberuf bereits Teil der weiterführenden Schulbildung.

Vergleichspunkt Kroatien Germany
Hauptwege Fünfjähriger Bildungsgang an der medizinischen Fachschule; grundständiges Pflegestudium (180 ECTS) Berufliche Ausbildung nach PflBG; hochschulische Pflegeausbildung nach § 37 PflBG
Duration 5 Jahre (Fachschule) bzw. 3 Jahre (Studium) 3 Jahre (beruflich und hochschulisch)
Abschlussbezeichnung medicinska sestra / medicinski tehničar opće njege; prvostupnica/prvostupnik sestrinstva Pflegefachfrau / Pflegefachmann, ergänzend akademische Grade
Praxiseinsätze Integrierte Übungen und klinische Praktika, überwiegend in den letzten Ausbildungsjahren 2.500 Stunden praktische Ausbildung in Pflichteinsätzen mehrerer Versorgungsbereiche
Berufszulassung Registereintrag bei der HKMS und Zulassung zur selbstständigen Berufsausübung Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung durch die zuständige Landesbehörde
Job Profile Klinische Pflege im Rahmen nationaler Vorgaben; Umfang variiert je nach Einrichtung Vorbehaltene Aufgaben nach § 4 PflBG: Pflegebedarfserhebung und Pflegeplanung, Steuerung des Pflegeprozesses, Qualitätssicherung
Dokumentation Landesspezifische Systeme, teils weniger standardisierte Verlaufsdokumentation Umfassende Pflegedokumentation mit haftungs- und abrechnungsrelevanter Funktion
Language Kroatischsprachiges Ausbildungsumfeld Deutsche Fach- und Berufssprache erforderlich

Unterschiede bei Aufgaben, Verantwortung und Arbeitsorganisation

Wie groß die tatsächlichen Unterschiede ausfallen, hängt stark vom bisherigen Arbeitsplatz ab. Eine Pflegefachperson aus einem kroatischen Universitätsklinikum bringt ein anderes Profil mit als jemand aus einer kleinen ambulanten Einrichtung. Pauschale Aussagen über „die kroatische Pflegekraft“ führen deshalb in die Irre. Am häufigsten zeigen sich Unterschiede in diesen Bereichen:

  • Delegation ärztlicher Tätigkeiten: Welche Maßnahmen eigenständig durchgeführt werden dürfen und welche Anordnung voraussetzen, ist unterschiedlich geregelt und muss im Haus verbindlich geklärt werden.
  • Pflegeprozess und Assessment: Strukturierte Assessmentinstrumente, Risikoskalen und schriftliche Pflegeplanung haben in Deutschland durch § 4 PflBG einen anderen Stellenwert.
  • Dokumentation und Software: Umfang, Detailtiefe und rechtliche Bedeutung der Dokumentation überraschen viele neue Kolleginnen und Kollegen zunächst.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Übergaben, Visitenbeteiligung und die Kommunikation auf Augenhöhe mit dem ärztlichen Dienst sind unterschiedlich ausgeprägt.
  • Arbeitsorganisation: Schichtmodelle, Personalschlüssel und die Rolle von Pflegehilfskräften weichen ab und verändern den Arbeitsalltag spürbar.
  • Patientenkommunikation: Beratung, Angehörigengespräche und Aufklärungsanteile nehmen in deutschen Einrichtungen oft mehr Raum ein.

Werden kroatische Pflegeabschlüsse in Deutschland anerkannt?

Kurz gesagt: häufig ja, aber nicht pauschal. Für die Anerkennung kroatischer Pflegeabschlüsse ist entscheidend, wann und unter welcher Bezeichnung die Ausbildung abgeschlossen wurde.

Anerkennung von EU-Qualifikationen

Der Pflegeberuf zählt in der EU zu den Berufen mit sektoraler, also automatischer Anerkennung. Erfüllt eine Ausbildung die Mindestanforderungen des Artikels 31 der Richtlinie 2005/36/EG und ist der Abschluss in Anhang V der Richtlinie gelistet, muss die zuständige Behörde ihn ohne inhaltliche Einzelprüfung anerkennen.

Für Kroatien sind dort beide oben genannten Abschlüsse aufgeführt: das Zeugnis der fünfjährigen Fachschule und der Bachelorabschluss in der Pflege. Ausbildungen, die ab dem EU-Beitritt am 1. Juli 2013 begonnen wurden, fallen regelmäßig unter diese Regelung.

Trotzdem bleibt ein Verfahren erforderlich. Geprüft werden Echtheit und genauer Wortlaut des Abschlusses, Ausbildungsbeginn, Berufszulassung im Herkunftsland sowie persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt immer die zuständige Stelle des jeweiligen Bundeslandes, nicht der Arbeitgeber.

Wann kann eine individuelle Prüfung erforderlich sein?

Eine Einzelfallprüfung oder ein zusätzlicher Nachweis kommt insbesondere in diesen Konstellationen in Betracht:

  • Die Ausbildung wurde zwischen dem 1. September 2010 und dem EU-Beitritt begonnen. Hier verlangen Behörden regelmäßig eine Bescheinigung der kroatischen Pflegekammer, dass die Ausbildung den Anforderungen des Artikels 31 entspricht.
  • Der Abschluss stammt aus der Zeit davor, etwa aus dem vierjährigen Bildungsgang oder aus jugoslawischer Zeit. In diesen Fällen greifen die Regelungen zu erworbenen Rechten, die üblicherweise eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit in den zurückliegenden Jahren voraussetzen.
  • Die Abschlussbezeichnung weicht von den in Anhang V gelisteten Titeln ab. Qualifikationen aus verwandten Gesundheitsberufen fallen nicht unter die automatische Anerkennung und werden teils nur auf Assistenzniveau eingestuft.
  • Unterlagen fehlen, sind unvollständig oder lassen Ausbildungsumfang und Praxisanteile nicht erkennen.
  • Die Berufszulassung im Herkunftsland ist abgelaufen oder wurde nie erteilt.

Wichtig ist die saubere Trennung: Automatische Anerkennung bedeutet, dass die Behörde die Ausbildungsinhalte nicht erneut bewertet. Sie bedeutet nicht, dass kein Verfahren stattfindet.

Welche Unterlagen benötigen Arbeitgeber und Bewerber?

Die genaue Liste legt die zuständige Landesbehörde fest und unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. In der Regel gehören dazu:

  • Abschlusszeugnis beziehungsweise Diplom im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Nachweise über Ausbildungsinhalte, Stundenumfang und Praxiseinsätze
  • Registerauszug der HKMS und Zulassung zur selbstständigen Berufsausübung
  • gegebenenfalls Konformitätsbescheinigung der kroatischen Kammer
  • Identitätsnachweis sowie Geburts- oder Eheurkunde
  • tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  • Arbeitszeugnisse und Tätigkeitsnachweise
  • Führungszeugnis oder gleichwertige Bescheinigung
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
  • Sprachnachweis nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes
  • beglaubigte Übersetzungen, soweit gefordert

Brauchen kroatische Pflegefachkräfte einen Anpassungslehrgang?

Hier werden zwei Dinge oft verwechselt, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben.

Formale Ausgleichsmaßnahmen like Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung ordnet ausschließlich die Anerkennungsbehörde an, und zwar nur dann, wenn sie wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung feststellt. Bei Abschlüssen, die unter die automatische Anerkennung fallen, ist das im Regelfall nicht der Fall. Relevant wird es eher bei älteren Qualifikationen, bei abweichenden Berufsbezeichnungen oder bei lückenhafter Dokumentation.

Betriebliche Einarbeitung ist etwas völlig anderes: keine rechtliche Auflage, sondern eine Frage der Personalentwicklung. Auch eine Fachkraft mit reibungslos anerkanntem Abschluss braucht Zeit, um Dokumentationssysteme, Standards und Kommunikationswege kennenzulernen.

Wer beides vermischt, erzeugt unnötige Verunsicherung. Ein strukturiertes Onboarding ist kein Hinweis auf eine unzureichende Qualifikation, sondern professionelle Praxis. Vorherige Berufserfahrung kann den Aufwand deutlich reduzieren, ersetzt aber nicht die Entscheidung der Behörde.

Sprachkenntnisse und Kommunikation im deutschen Pflegealltag

Sprache ist in der Praxis die größere Hürde als die Anerkennung selbst. Für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung müssen Bewerberinnen und Bewerber die für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen. Welches Niveau und welche Nachweisform akzeptiert werden, regeln die Bundesländer unterschiedlich; verbreitet ist ein allgemeinsprachliches Niveau B2, in mehreren Ländern zusätzlich eine Fachsprachprüfung für die Pflege. Arbeitgeber sollten die aktuellen Vorgaben der für sie zuständigen Stelle prüfen, statt sich auf allgemeine Angaben zu verlassen.

Zwischen Zertifikat und Alltagstauglichkeit liegt allerdings eine Lücke. Anspruchsvoll sind vor allem:

  • Übergaben unter Zeitdruck, oft mit Abkürzungen und hausinternem Vokabular
  • telefonische Rücksprachen mit dem ärztlichen Dienst
  • schriftliche Pflegedokumentation in korrekter Fachsprache
  • Gespräche mit Patientinnen, Patienten und Angehörigen, teils in belastenden Situationen
  • regionale Dialekte, die in Süddeutschland eine erhebliche Rolle spielen können

Sprachbegleitung nach dem Berufsstart zahlt sich deshalb aus, wobei kurze, arbeitsplatznahe Formate erfahrungsgemäß besser wirken als lange Kurse ohne Bezug zum Stationsalltag.

So gelingt die Einarbeitung kroatischer Pflegekräfte

Vorbereitung vor dem ersten Arbeitstag

Vor Arbeitsbeginn sollten Qualifikation und Unterlagen vollständig geprüft und der Stand des Anerkennungsverfahrens dokumentiert sein. Klären Sie außerdem, welche Tätigkeiten die neue Kollegin bisher eigenständig ausgeführt hat. Das aufnehmende Team gehört informiert, bevor jemand neu auf Station steht, und eine feste Ansprechperson sollte benannt sein.

Die ersten Wochen auf Station

Bewährt hat sich einstatt einer allgemeinen „Mitlaufzeit“. Dazu gehören eine strukturierte Einführung in Abläufe und Hausstandards, gezielte Schulung an der Dokumentationssoftware, eine eindeutige Klärung von Zuständigkeiten und begleitete Einführung in Verfahren, die in Kroatien anders gehandhabt werden. Kurze Feedbackgespräche in festen Abständen fangen Missverständnisse früh ab.

Langfristige Integration und Mitarbeiterbindung

Für die langfristige Integration kroatischer Pflegekräfte entscheidet vor allem, ob sich jemand fachlich ernst genommen fühlt. Anerkennung vorheriger Berufserfahrung, Zugang zu Weiterbildung, transparente Erwartungen und ein Team, das Zuständigkeiten nicht nach Herkunft verteilt, wirken stärker als einmalige Willkommensmaßnahmen. Praktische Unterstützung beim Ankommen senkt zusätzlich die Abbruchquote in der Anfangsphase.

Was sollten Kliniken vor der Einstellung prüfen?

  • Qualifikationstyp: Fünfjährige Fachschule, Bachelorstudium oder ein anderer Gesundheitsberuf?
  • Anerkennungsstatus: Verfahren eingeleitet, laufend oder abgeschlossen?
  • Berufszulassung: Liegen HKMS-Registereintrag und gültige Zulassung vor?
  • Klinische Erfahrung: Passen Fachbereich, Setting und Verantwortungsniveau zur vorgesehenen Stelle?
  • Deutschkenntnisse: Erfüllt der Nachweis die Anforderungen des zuständigen Bundeslandes?
  • Beschäftigungsberechtigung: Besteht kroatische oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit?
  • Onboarding-Kapazität: Stehen Mentoring und Einarbeitungszeit tatsächlich zur Verfügung?
  • Rollenerwartung: Ist die Stellenbeschreibung mit dem realistischen Kompetenzprofil abgeglichen?
  • Langfristperspektive: Gibt es Angebote zu Sprache, Weiterbildung und Entwicklung?

Ein Hinweis zur Beschäftigungsberechtigung: Freizügigkeit knüpft an die Staatsangehörigkeit an, nicht an den Ausbildungsort. Wer in Kroatien ausgebildet wurde, aber Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, benötigt einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Prüfen Sie diesen Punkt anhand des Ausweisdokuments und nicht anhand des Diploms.

Fazit: Kroatische Pflegefachkräfte benötigen individuelle Prüfung und strukturiertes Onboarding

Pflegefachkräfte aus Kroatien bringen eine europarechtlich verankerte Ausbildung, klinische Erfahrung und den Vorteil der Freizügigkeit mit. Für Arbeitgeber bedeutet das kürzere Verfahrenswege, aber keine Selbstläufer. Jeder Abschluss gehört einzeln geprüft, weil Jahrgang und Bezeichnung über den Anerkennungsweg entscheiden. Ebenso wichtig ist die Trennung zwischen rechtlicher Anerkennung und praktischer Einarbeitung: Erstere entscheidet die Behörde, letztere entscheidet über den Erfolg der Einstellung.

Frequently Asked Questions

Wie lange dauert die Pflegeausbildung in Kroatien? Der schulische Bildungsgang an der medizinischen Fachschule dauert seit dem Schuljahr 2010/2011 fünf Jahre. Das grundständige Pflegestudium umfasst drei Jahre mit 180 ECTS-Punkten, ein darauf aufbauendes Masterstudium weitere zwei Jahre.

Wird ein kroatischer Pflegeabschluss in Deutschland automatisch anerkannt? Nicht generell. Abschlüsse, die in Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG gelistet sind, unterliegen der automatischen Anerkennung, sofern die Ausbildung die europäischen Mindestanforderungen erfüllt. Ältere oder abweichend bezeichnete Qualifikationen werden individuell geprüft; entschieden wird stets von der zuständigen Landesbehörde.

Brauchen kroatische Pflegekräfte einen Anpassungslehrgang? Nur wenn die Anerkennungsbehörde wesentliche Unterschiede feststellt und eine Ausgleichsmaßnahme anordnet. Bei automatisch anerkannten Abschlüssen ist das im Regelfall nicht vorgesehen. Eine betriebliche Einarbeitung ist davon unabhängig und in jedem Fall sinnvoll.

Welche Deutschkenntnisse benötigen Pflegefachkräfte aus Kroatien? Erforderlich sind die für die Berufsausübung notwendigen Deutschkenntnisse. Die konkreten Anforderungen, häufig ein allgemeinsprachliches Niveau B2 und teilweise zusätzlich eine Fachsprachprüfung, legen die Bundesländer fest.

Welche Unterschiede gibt es zwischen kroatischer und deutscher Pflegeausbildung? In Kroatien beginnt die Pflegeausbildung bereits im Sekundarbereich und dauert dort fünf Jahre, in Deutschland folgt sie dem Schulabschluss und dauert drei Jahre. Unterschiede zeigen sich außerdem bei Dokumentationsanforderungen, vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG und der Arbeitsorganisation auf Station.

Dürfen Pflegekräfte aus Kroatien ohne Visum in Deutschland arbeiten? Kroatische Staatsangehörige genießen als EU-Bürger Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen weder Visum noch Arbeitserlaubnis. Für die Ausübung des Pflegeberufs ist dennoch die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erforderlich. Ein kroatischer Abschluss allein begründet keine EU-Staatsangehörigkeit.

Welche Unterlagen benötigen Kliniken für die Einstellung? Wer Pflegekräfte aus Kroatien einstellen möchte, benötigt neben Abschlusszeugnis, Ausbildungsnachweisen, Registerauszug und Berufszulassung in der Regel Identitätsnachweis, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung, Sprachnachweis und beglaubigte Übersetzungen. Maßgeblich ist die Liste der zuständigen Landesbehörde.

Wie gelingt die Einarbeitung kroatischer Pflegefachkräfte? Mit einem schriftlichen Einarbeitungsplan, einer festen Ansprechperson, gezielter Schulung an Dokumentation und Hausstandards sowie regelmäßigen Feedbackgesprächen. Sprachbegleitung im Arbeitsalltag und die Anerkennung vorheriger Erfahrung wirken sich langfristig auf die Bindung aus.

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